
Ob im Trinkwasser, in Lebensmitteln oder in Sedimenten – PFAS sind mittlerweile allgegenwärtig. Angesichts der Gesundheitsrisiken hat die EU ihre Grenzwerte Anfang 2026 verschärft. Der Bund wollte nachziehen, doch das Schweizer Parlament blockiert dies. Ein Entscheid, der sich nur schwer mit den Sorgen der Bevölkerung vereinbaren lässt.
Die Schweiz soll das Monitoring von PFAS ausbauen und die Stoffe strenger regulieren. Ein wichtiger erster Schritt ist die Übernahme der Trinkwassergrenzwerte für PFAS von der EU. Gleichzeitig müssen die Einträge von PFAS in die Umwelt möglichst rasch gestoppt werden.
Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS, sind seit den 1970er-Jahren Bestandteil von vielen Produkten – etwa von Kühlmitteln und Pestiziden. Die Vertreter dieser Stoffgruppe werden auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt, denn in der Umwelt werden PFAS praktisch nicht abgebaut. Sie reichern sich an diversen Orten an, so zum Beispiel in Sedimenten von Seen, in Pflanzen und auch im menschlichen Körper. Dies ist problematisch, da viele PFAS gesundheitsschädlich sind (1) (siehe dazu auch die vergangenen Beiträge von ohneGift: : PFAS: „Das Vorsorgeprinzip hat versagt“ oder Trifluoracetat – eine neue Studie zeigt schwere Missbildungen bei Kaninchen).
In Schweizer Böden sind PFAS mittlerweile allgegenwärtig [2],[3]. , . Auch im Grundwasser und in Oberflächengewässern sind PFAS weitverbreitet. Aufgrund ihrer Persistenz verbleiben sie in der Umwelt und gelangen dadurch auf unsere Teller und in unsere Gläser. Zwei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit veranschaulichen diese Problematik gut.

Gegen Ende des Jahres 2025 erliess der Kanton Zug ein Verkaufsverbot für Hechte und Eglis aus dem Zugersee. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei diesen Fischen die erlaubten PFAS-Grenzwerte eindeutig überschritten wurde[4]. Das genau diese beiden Arten davon betroffen waren, ist indes nicht weiter erstaunlich, da beides Raubfische sind. Über die sogenannten trophischen Stufen (z.B. Plankton –> kleine Fische –> Hecht) reichern sich immer mehr PFAS in den Organismen an. Aus diesem Grund sammelte sich in Hecht und Egli (beides Fische auf der obersten trophischen Stufe) die höchste PFAS-Konzentration an. Laut dem Kanton Zug ist die hohe PFAS-Belastung in den Fischen insbesondere auf belastete Standorte wie Löschübungsplätze und frühere Fabrikareale zurückzuführen [5]. Des Weiteren ist es durchaus denkbar, dass auch PFAS-Rückstände von intensiv genutzten Äckern in der Region zur Belastung beigetragen haben.
Zukünftig den Egli- und Hechtkonsum zu reduzieren, würde wohl den meisten Menschen nicht allzu schwerfallen. Dem gegenüber wäre es jedoch einiges schwieriger, auf Trinkwasser aus dem Wasserhahn zu verzichten. Eine Pilotstudie des Bundes ergab jedoch, dass an der Hälfte aller Grundwasser-Messstellen PFAS nachgewiesen werden [2]. Ähnliche Resultate fand man auch bei Untersuchungen des Trinkwassers. In fast 50 % der Stichproben wurden PFAS entdeckt. [6]. Bei beiden Untersuchungen wurde glücklicherweise in den wenigsten Fällen die gesetzlichen Höchstwerte überschritten. Trotzdem ist die flächendeckende Präsenz von PFAS im Trinkwasser angesichts der Tatsache, dass viele PFAS gesundheitsschädlich sind, bedenklich.
Die obigen Beispiele und weitere, ähnliche Fälle von belasteten Nahrungsmitteln, wurden von diversen Medienportalen aufgenommen. Die häufige Medienberichterstattung über PFAS in den letzten Jahren, führte zu einer gewissen Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik. Heutzutage ist laut Umfragen entsprechend eine grosse Mehrheit der Bevölkerung für eine strengere Regulierung der Chemikalien – etwa durch striktere Grenzwerte oder ein vollständiges Verbot. [7]
Grenzwerte, auch Höchstwerte genannt, bezeichnen die Konzentrationen bestimmter Stoffe oder Stoffgruppen in Lebensmitteln oder in der Umwelt, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht überschritten werden dürfen. Diese Werte werden von den Behörden festgelegt, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich zu halten.
In der Schweiz werden die Grenzwerte teils von der EU übernommen und teils von der Schweiz selbst festgelegt. Unabhängig davon, ob diese Werte von der EU übernommen oder von der Schweiz festgelegt wurden, basieren sie in der Regel auf wissenschaftlichen Studien. Die Ergebnisse epidemiologischer Studien und Tierversuche werden herangezogen, um mithilfe statistischer Modelle den Wert zu ermitteln, der (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) für Mensch und Umwelt unbedenklich ist. In einigen Fällen werden die Grenzwerte jedoch vorsorglich festgelegt und entsprechen daher nicht einem aus ökotoxikologischer Sicht definierten Höchstwert. Bei der Festlegung der Grenzwerte werden neben wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip auch andere Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise wirtschaftliche Interessen oder die technische Machbarkeit [8].
In der Schweiz wurden im Laufe des letzten Jahrzehnts gesetzlich festgelegte Grenzwerte für PFAS in bestimmten Lebensmitteln und im Trinkwasser festgelegt. Die für Lebensmittel geltenden Höchstwerte wurden aus den EU-Werten übernommen und beziehen sich auf vier spezifische PFAS. Das Gesetz sieht sowohl Grenzwerte für jedes einzelne PFAS als auch einen Höchstwert für die zulässige Gesamtkonzentration (die Summe) der vier Substanzen vor. Der kumulative Höchstwert variiert je nach Produktgruppe zwischen 1,3 µg/kg und 50 µg/kg. Derzeit gelten in der Schweiz nur Grenzwerte für Produkte tierischen Ursprungs (z. B. Eier, Fleisch oder Fisch), obwohl Analysen zeigen, dass auch andere Produktgruppen wie Brot oder Wein mit PFAS belastet sind – wenn auch in geringerem Maße[9],[10]. Dagegen hat die Schweiz 2017 eigene Grenzwerte für Trinkwasser erlassen. So dürfen die Konzentrationen von drei bestimmten PFAS 0,3 µg/L bis 0,5 µg/L nicht überschreiten[11].

Diese Grenzwerte sind eindeutig zu hoch angesetzt, um zu gewährleisten, dass die PFAS-Belastung unter dem Schwellenwert für PFAS (d.h. der Dosis, unter der keine schädliche Wirkung nachgewiesen wurde) bleiben. Dieser Schwellenwert wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt und besagt, dass die summierte, wöchentlich zulässige Aufnahmemenge für eine Gruppe der wichtigsten PFAS 4,4 ng pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschritten werden darf [12]. Eine erwachsene Person mit einem durchschnittlichen Gewicht von ungefähr 73 kg (Stand 2022) [13] ) , dürfte somit wöchentlich nicht mehr als 0,3 µg PFAS zu sich nehmen. Vergleicht man diesen Wert beispielsweise mit dem für Eier gültigen Grenzwert von 1,7 µg/kg ist es durchaus möglich, dass man schon mit dem Essen von fünf Eiern in der Woche mehr PFAS zu sich nimmt als von der EFSA empfohlen und dies ohne, dass die Eier den legalen Grenzwert überschreiten[14]. Dabei ist wichtig zu bedenken, dass durch andere Lebensmittel wie Fisch, Fleisch oder Trinkwasser jeweils noch zusätzlich PFAS aufgenommen werden.
Trotz dem Willen der Bevölkerung, PFAS strenger zu regulieren, tut sich die Schweizer Politik schwer damit7. In der Herbstsession 2025 hat sich das Parlament im Rahmen einer Sonderdebatte zu den PFAS mit insgesamt acht Vorstössen befasst. Mittels der Argumentation, dass auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen seien, wurden Motionen abgelehnt, die eine Abgabe auf PFAS einführen („Abgabe auf sämtliche PFAS an der Quelle“)[15] oder deren Zulassungen beschränken wollten („Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke“)[16],[17]. Demgegenüber wurden wirtschaftsfreundliche Vorstösse, wie etwa der Vorstoss „PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmassnahmen“, angenommen. Diese Motion bewirkt, dass sogar vorübergehende Ausnahmen von PFAS-Grenzwerten für Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe erlaubt sind, sodass „Betriebe nicht unverhältnismässig belastet werden"[18].

Ein Blick in die EU zeigt, dass eine striktere Gesetzgebung durchaus möglich ist. Seit Anfang 2026 wurden nämlich die Grenzwerte für eine Summe an PFAS im Trinkwasser deutlich verschärft. Neuerdings dürfen die 20 toxikologisch relevantesten PFAS summiert die Konzentration von 0.1 µg/L nicht überschreiten. Zudem wird der Grenzwert für einen Teil dieser PFAS 2028 noch weiter verkleinert[19]. Zum Vergleich: Hierzulande dürfen momentan drei PFAS einzeln Höchstwerte zwischen 0,3 µg/L - 0,5 µg/L nicht überschreiten.
Lange wurde auch in der Schweiz davon gesprochen, dass die verschärften Grenzwerte der EU noch dieses Jahr übernommen werden. Auf der Website des Bundes steht noch immer, dass «der neue Höchstwert der TBDV für PFAS im Trinkwasser […] in Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 [gelten soll]»2. Ende 2025 gab der Bund jedoch bekannt, dass die Übernahme der Grenzwerte verschoben wird. Die Umweltkommission des Ständerates verlangte in einem Vorstoss, dass die Schweiz, unabhängig von der EU, eigene Grenzwerte erlässt[20]. Dieselbe Motion schlägt auch vor, andere fragwürdige Massnahmen zu erlauben. Poduzent:innen sollte es beispielsweise erlaubt werden, PFAS-belastetes Fleisch (welches die Grenzwerte überschreitet!) mit unbelastetem Fleisch zu mischen, um die gesetzlichen Höchstwerte nicht zu überschreiten[21].
Glücklicherweise zeichnet sich derzeit jedoch ein Kompromiss ab, der die Übernahme der EU-Grenzwerte doch noch ermöglichen könnte. Bis am 18. September 2026 läuft die Vernehmlassung über eine befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts sowie zur Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser. Bei einer Annahme der Revision würden die PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser an die strengeren EU-Vorgaben angeglichen – für eine befristete Dauer von drei Jahren. Im Gegenzug wäre es jedoch künftig auch erlaubt, PFAS-belastete Lebensmittel mit unbelasteten Produkten zu mischen, um die Höchstwerte einzuhalten[22]. Die Aufhebung des Vermischungsverbots ist aus Sicht der Umwelt und menschlichen Gesundheit nicht nachvollziehbar. Dadurch werden PFAS schlicht weiterverbreitet und reichern sich im menschlichen Körper an. Hinzu kommt, dass die beiden am häufigsten vorkommenden PFAS möglicherweise krebserregend sind. Für krebserregende Chemikalien gibt es keine Dosis, unterhalb derer ein gesundheitliches Risiko ausgeschlossen werden kann [23]. Die Aufhebung des Vermischungsverbots ist aus Sicht des Umweltschutzes und der menschlichen Gesundheit unverständlich. Dies würde lediglich zur Verbreitung von PFAS und zu deren Anreicherung im menschlichen Körper beitragen. Hinzu kommt, dass die beiden am häufigsten vorkommenden PFAS potenziell krebserregend sind. Bei krebserregenden Chemikalien gibt es keine Dosis, unterhalb derer ein Gesundheitsrisiko ausgeschlossen werden kann.[24]
Die PFAS-Stoffgruppe umfasst Tausende verschiedener chemischer Verbindungen, die in der Natur praktisch nicht abgebaut werden, was schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat[25]. Diese große Vielfalt an Stoffen lässt vermuten, dass die Festlegung von Grenzwerten für jeden einzelnen Stoff nicht ausreicht. Zwar sind strengere Höchstwerte sicherlich hilfreich, um das PFAS-Problem in den Griff zu bekommen, doch ist es ebenso wichtig anzuerkennen, dass Grenzwerte allein nicht ausreichen, um das Problem zu lösen. Langfristig kann nur ein Verbot von PFAS deren Freisetzung in die Umwelt unterbinden. Begleitmaßnahmen wie Bodensanierungen oder das Verbot des Verkaufs kontaminierter Lebensmittel sind ebenfalls erforderlich, um sicherzustellen, dass sich die bereits in der Umwelt vorhandenen PFAS nicht weiter ausbreiten.
Dennoch ist der Ansatz der EU, einen Höchstwert für die Summe der 20 besorgniserregendsten PFAS festzulegen, wünschenswert und sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung[19]. Die abwartende Haltung der Schweiz hingegen, verbunden mit Massnahmen, die den PFAS-Gehalt in der Umwelt nicht verringern, sondern sogar noch erhöhen, ist der falsche Weg.
Wir bedanken uns herzlich beim Team von OhneGift für die Erlaubnis, ihren Artikel zu veröffentlichen. Der Artikel wurde von Jonas Wiget verfasst und von Paula Rouiller übersetzt. Um mehr über OhneGift zu erfahren, besuchen Sie die Website: ohnegift.ch
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[1] Bundesamt für Umwelt BAFU (2026): PFAS – was ist das? (abgerufen am 27.07.2026).
[2] Bundesamt für Umwelt BAFU (2025): PFAS im Grundwasser (abgerufen am 27.07.2026).
[3] Bundesamt für Umwelt BAFU (2025): PFAS-Belastung in Böden (abgerufen am 27.07.2026).
[4] SRF (2025): Sofortiger Verkaufsstopp für Hecht und Egli aus dem Zugersee (abgerufen am 27.07.2026).
[5] Kanton Zug (2025): Hohe PFAS-Belastung bei Hecht und Egli aus dem Zugersee bestätigt (abgerufen am 27.07.2026).
[6] Verband der Kantonschemiker der Schweiz (2023): Auswertung der VKCS-Kampagne „PFAS im Trinkwasser 2023“ (abgerufen am 28.07.2026).
[7] Tagesanzeiger (2026): Mehrheit will PFAS-Regelung trotz großer Wissenslücken (abgerufen am 28.07.2026).
[8] SRF (2026): Wie sicher sind die Schweizer Grenzwerte? (abgerufen am 31.07.2026).
[9] Verordnung über Kontaminanten, KontV, Anhang 8a: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/156/fr
[10] RTS (2025): „Ewigkeitschemikalien“ in Schweizer Brot und Wein gefunden (abgerufen am 29.07.2026).
[11] TBDV Anhang 2.
[12] Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (2020): PFAS in Lebensmitteln: Risikobewertung und Festlegung einer tolerierbaren Aufnahmemenge durch die EFSA (abgerufen am 31.07.2026).
[13] Bundesamt für Statistik (2024): Durchschnittliches Körpergewicht (in kg) (abgerufen am 31.07.2026).
[14] Berechnung von SansPoison auf der Grundlage folgender Annahmen: Eier mit einem Gewicht von 50 g und einem PFAS-Gehalt von 1,4 µg/kg.
[15] Das Schweizer Parlament (2025): Abgabe auf alle PFAS an der Quelle (abgerufen am 11.08.2026).
[16] Das Schweizer Parlament (2025): Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke (abgerufen am 11.08.2026).
[17] SDA-Meldung (2025): Räte wollen bei PFAS die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen (abgerufen am 11.08.2026).
[18] Das Schweizer Parlament (2025): PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmaßnahmen (abgerufen am 11.08.2026).
[19] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (2026): PFAS und Trinkwasser (abgerufen am 12.08.2026).
[20] SRF (2025): Bund verschiebt Anpassung der PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser (abgerufen am 13.08.2026).
[21] Das Schweizer Parlament (2026): PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere auf die Landwirtschaft und die Wasserversorger, angemessen festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten(abgerufen am 13.08.2026).
[22] Update: Inzwischen hat der Ständerat eine Motion angenommen, in der die vorläufige Aussetzung einer Bundesrichtlinie zum Schutz der Bevölkerung vor PFAS gefordert wird. Siehe SDA-Meldung (2026): Ständerat unzufrieden mit Bundesrichtlinie zum Schutz vor PFAS (abgerufen am 21.09.2026).
[23] Fedlex (2026): Vernehmlassung 2026/47 (abgerufen am 25.08.2026).
[24] SRF (2025): Ständeräte wollen Verkaufsverbot abschwächen – Experte warnt (abgerufen am 13.08.2026).
[25] Bundesamt für Umwelt (2026): PFAS – was ist das? (abgerufen am 13.08.2026).