Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen will auf Druck einer Mehrheit des Parlaments die Pflanzenschutzmittelverordnung überarbeiten. Aus diesem Grund ist der nun vorgelegte Entwurf gefährlich. Dieser enthält keine Risikobewertung, weder für den Menschen noch für die Natur, was bei einem solchen Vorhaben mit potenziell weitreichenden Folgen aber zwingend erforderlich wäre. Anstatt unser Trinkwasser ausreichend vor persistenten Pestizidrückständen zu schützen, ignoriert der Gesetzentwurf die Gefahr, die von hochgiftigen Pestiziden ausgeht.
- Dieser enthält keine Risikobewertung, weder für den Menschen noch für die Natur, was bei einem solchen Projekt mit potenziell weitreichenden Folgen jedoch zwingend erforderlich wäre.
- Anstatt unser Trinkwasser ausreichend vor persistenten Pestizidrückständen zu schützen, ignoriert der Gesetzentwurf die Gefahr, die von hochgiftigen Pestiziden ausgeht.
Eine derart umfassende Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) sollte zwangsläufig eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) über die potenziell negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Trinkwasserressourcen und die Umwelt im Allgemeinen beinhalten, wie es die Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung verlangen. Das BVL hat es in seinem Entwurf tatsächlich versäumt, eine solche Analyse durchzuführen, obwohl es sich dabei normalerweise um eine Formalität handelt. Es wäre unverantwortlich, diese Lücke nicht zu schließen. Aus diesem Grund fordern die Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserschutzorganisationen das BVL dringend auf, den Entwurf zurückzugeben und eine korrigierte Version mit einer Risikofolgenabschätzung vorzulegen.
Bevor ein Pestizid in der Schweiz zugelassen wird, muss es heute einer Gesundheits- und Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Seit Jahren kritisieren Umweltorganisationen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung lückenhaft ist, da sie beispielsweise die Risiken für Amphibien (79% der Arten auf der Roten Liste), bestäubende Insekten (mit Ausnahme der Honigbiene) oder Wasserpilze (grundlegend für aquatische Ökosysteme) ignoriert. Darüber hinaus beklagen und belegen öffentliche Wasserversorger seit Jahren, dass die Trinkwasserressourcen nicht ausreichend vor persistenten Pestizidrückständen geschützt sind. Man hätte also annehmen können, dass diese Probleme im Rahmen der neuen Verordnung angegangen werden, aber das ist nicht der Fall. Der Entwurf sieht sogar vor, die Gesundheits- und Umweltverträglichkeitsprüfung abzuschaffen, indem die Zulassungsentscheidungen der EU-Länder übernommen werden. Diese Änderung der Praxis, die von der Agrar- und Agrochemielobby gewünscht wird, fand im Parlament eine Mehrheit. Diese "erleichterte Zulassung", wie sie im Entwurf der neuen LSV (Art. 45) beschrieben ist, würde für "Pflanzenschutzmittel gelten, die identisch sind mit jenen, die bereits in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, in dem die agronomischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen mit denen der Schweiz vergleichbar sind". Im Verordnungsentwurf wird jedoch nicht präzisiert, was mit "vergleichbar" gemeint ist.
Pestizide, die intensiv und dauerhaft gegen "Schädlinge" wirken, sind auch diejenigen, die am meisten Amphibien, bestäubende Insekten oder Wasserorganismen töten und häufig die menschliche Gesundheit gefährden. Sie sind jedoch auch diejenigen, die sich am besten verkaufen lassen. Dies könnte dazu führen, dass Pestizidverkäufer in der Schweiz vor allem die schädlichsten Pestizide aus den EU-Ländern für eine "erleichterte Zulassung" anmelden. Da in jedem dieser Länder nur ein Teil der umweltschädlichsten Pestizide zugelassen ist, könnte die vereinfachte Zulassung die Schweiz zum Auffangbecken für alle problematischen Pestizide aus Europa machen. Allein in den Nachbarländern sind derzeit 50 zum Teil sehr problematische Wirkstoffe und Hunderte von Pflanzenschutzmitteln mit Wirkstoffen zugelassen, die in der Schweiz bislang verboten sind. Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserschutzorganisationen befürchten, dass massiver Druck auf die Zulassungsbehörden ausgeübt wird, um die Zulassung dieser Produkte in der Schweiz zu erleichtern.