
TFA: Der kleinste der ewigen Schadstoffe ist mittlerweile fast überall in der Schweiz vorhanden. Pflanzenschutzmittel gehören zu den Hauptquellen der Kontamination. In diesem Artikel analysieren Dr. Marianne Balmer (Agroscope) und Dr. Alexandra Kroll (Oekotoxzentrum) die Risiken, die Verschmutzungsquellen und die Lücken in der Gesetzgebung und betonen die Bedeutung des Vorsorgeprinzips.
Der Verein SansPoison hat zwei Expertinnen auf dem Gebiet der TFA und Pflanzenschutzmittel interviewt: Dr. Marianne Balmer und Dr. Alexandra Kroll.
Vereinigung SansPoison: Frau Balmer und Frau Kroll, wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit einer Substanz aus der Gruppe der PFAS und in welcher Form?
Marianne Balmer: Bewusst vermutlich vor ein paar Tagen, als ich meine Regenjacke getragen habe.
Alexandra Kroll: Beruflich habe ich fast täglich mit der Stoffgruppe zu tun. Doch auch privat begegnen mir PFAS täglich z.B. in elektrischen Geräten und älteren beschichteten Kleidungsstücken.
Wie verbreitet ist TFA heutzutage in unserer Umwelt?
Balmer: TFA wurde in der Schweiz bisher vor allem in Grund- und Trinkwasser, Seen, Flüssen und im Regenwasser untersucht. Der Stoff gelangt aus verschiedenen Quellen in die Umwelt und weist eine sehr hohe Wasserlöslichkeit auf. TFA ist deshalb in fast allen Wasserproben nachweisbar.
Was weiss man momentan über die Risiken von TFA für Menschen und andere Lebewesen?
Kroll: TFA hat vor allem langfristige schädliche Auswirkungen. Innerhalb der Europäischen Union wird aus diesem Grund derzeit eine Einstufung von TFA als „fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1B” diskutiert.
Bei Wasserorganismen hat dieser Stoff ebenfalls Auswirkungen auf die Fortpflanzung, jedoch liegen nur wenige Daten vor im Vergleich zu anderen Stoffen, die einer Bewertung unterzogen wurden.
Eine Analyse des deutschen Umweltbundesamtes zeigt, dass Pflanzenschutzmittel einer der Hauptwege sind, über die TFA in den Wasserkreislauf gelangt 3. Entspricht dies Ihren Erfahrungen in der Schweiz?
Balmer: Tatsächlich sind bestimmte Wirkstoffe, die in in Europa und der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, ebenfalls eine wichtige Quelle für die Freisetzung von TFA in die Umwelt. Dies gilt insbesondere dort, wo Pestizide eingesetzt werden. Der Abbau dieser Wirkstoffe im Boden kann zur Bildung von TFA führen.
Insgesamt gesehen sind Pflanzenschutzmittel jedoch nicht die Hauptquelle. Fluorierte Treibmittel und Kühlmittel gelten als die Chemikaliengruppe mit dem höchsten Risiko für die Freisetzung von TFA in die Umwelt 4. Diese zerfallen in der Atmosphäre unter Bildung von TFA, das dann über Niederschläge in den Wasserkreislauf gelangt.
Kroll: Das ist auch in der Schweiz der Fall, an Standorten, an denen PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Das zeigt eine Studie des BAFU zu TFA im Grundwasser 3. Eine weitere wichtige Quelle sind Kühlflüssigkeiten, die laut Modellrechnungen für rund 50 % der TFA-Emissionen in Form von Niederschlägen in der Schweiz verantwortlich sind.
Heutzutage sind in der Schweiz 26 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen, welche sich potenziell zu TFA abbauen 5.Durch die PaIv Bregy könnten nach einer Sichtung durch den Verein ohneGift mindestens vier* neue Wirkstoffe zugelassen werden, von denen anzunehmen ist, dass sie als Abbauprodukt TFA bilden. In Deutschland, Frankreich, Belgien und der Niederlande werden davon jährlich Mengen von mehreren hundert Kilogramm, bis in den einstelligen – zum Teil sogar zweistelligen – Tonnenbereich verkauft6,7,8,9. Was sind potenzielle Risiken für die Umwelt bei einer breitflächigen Anwendung dieser Stoffe in Form von PSM?
Balmer: Die Anzahl von PSM-Wirkstoffen, die potenzielle Vorläufer von TFA sind und in der Schweiz verkauft wurden, hat in den letzten 15 Jahren abgenommen. Aktuell sind noch 18 Wirkstoffe zugelassen, welche auch in PSM-Produkten verkauft werden. Die insgesamt verkaufte Menge dieser Stoffe ist in dem Zeitraum hingegen konstant geblieben. Die Auswirkungen der PaIv Bregy auf die Verkaufsmengen von Wirkstoffen aus denen TFA gebildet werden kann, und damit auf den potenziellen TFA-Eintrag in die Umwelt, lassen sich kaum prognostizieren.
Kroll: Wir haben wenig Daten, um das wirklich abschätzen zu können. Aber sollten diese Substanzen als Depot im Boden verbleiben, was aufgrund der physiochemischen Eigenschaften möglich ist, würden sie über die Anwendungssaison hinaus TFA freisetzen. Jede Anwendungssaison würde also das Depot je nach Zerfallszeit des Ausgangsstoffes aufstocken und zu höheren TFA-Konzentrationen in den Gewässern führen.
Wie wird die TFA-Konzentration im Trinkwasser in der Schweiz geregelt?Im landwirtschaftlich geprägten Mittelland werden im Trinkwasser schon heute vielerorts TFA-Konzentrationen zwischen 1-10 µg/l gemessen 5. Wie wird die TFA-Konzentration im Trinkwasser in der Schweiz reguliert?
Kroll: Die TFA-Konzentration im Trinkwasser ist derzeit nicht reguliert. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht zum Schutz der menschlichen Gesundheit einen Grenzwert von 2,2 µg/l für TFA vor (unter anderem auf der Grundlage der Lebertoxizität bei Ratten). Dieser Grenzwert für Lebensmittel (einschließlich Trinkwasser) berücksichtigt jedoch nur die Toxizität und keine anderen Faktoren (z. B. die Ernährung).
Sollte TFA als reproduktionstoxisch eingestuft werden, würde dies eine Neubewertung der Zulassung der Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln durch die EU nach sich ziehen, die wir direkt umsetzen würden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die WHO oder die EFSA in Zukunft neue Referenzwerte veröffentlichen werden, die dann zur Festlegung der Grenzwerte herangezogen werden.
Welche Massnahmen wären nötig, um die TFA-Belastung in der Umwelt und spezifisch im Trinkwasser zu reduzieren?
Balmer: Eine nachhaltige Verringerung der TFA-Belastung kann letztlich nur durch eine Reduzierung der verschiedenen TFA-Quellen in der Umwelt erreicht werden. Die europäischen und schweizerischen Behörden arbeiten derzeit an einer Regulierung von TFA und seinen Vorläufersubstanzen.
Das Grundwasser, die wichtigste Trinkwasserressource der Schweiz, erneuert sich jedoch vielerorts nur langsam. Deshalb werden die Bemühungen zur Reduktion der TFA-Emissionen erst langfristig Wirkung zeigen.
Ein wichtiger Grundsatz im Schweizer Umweltrecht ist das Vorsorgeprinzip. Dieses besagt dass Umwelteinwirkungen, von denen angenommen werden kann, dass sie negative Folgen für Mensch oder Umwelt mit sich bringen, frühzeitig zu begrenzen sind 12. Dementsprechend reicht es aus, wenn die wissenschaftliche Beweislage auf die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung hinweist, um die Anwendung eines Stoffes einzuschränken oder zu verbieten. In Anbetracht des Vorsorgeprinzips: Ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, mit dem heutigen Wissensstand und ohne weitere Prüfung, solche Wirkstoffe zuzulassen?
Balmer: PSM werden in Europa und in der Schweiz eingehend auf ihr Umweltverhalten und ihre möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft, bevor sie zugelassen werden. Trotzdem ist es möglich, dass Mittel, aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, neu bewertet werden müssen. Wie jetzt bei TFA. Auch daran arbeiten die zuständigen Behörden zur Zeit.
Kroll: Meines Erachtens sollte eine hohe Beständigkeit in der Umwelt kombiniert mit einer breiten Anwendung nicht zulässig sein. Ich würde mir grundsätzlich wünschen, dass wir als Gesellschaft diskutieren, zu welchen Gesamtkosten (lokal und global) wir welche Art von Stoffen für welche Anwendung einsetzen wollen.

Wie sähe aus Ihrer Sicht verantwortungsvolles Handeln der Politik in Bezug auf TFA aus?
Balmer: Die TFA-Belastung der Umwelt lässt sich nur an der Quelle verringern, also mit der Regulierung von TFA-Vorläuferverbindungen und ihren Emissionen. An diesem Punkt sollte ein international abgestimmtes Vorgehen ansetzen.
Kroll: Da TFA extrem persistent, mobil und praktisch nicht abbaubar ist, erfordert es meiner Meinung nach eher einen präventiven Ansatz als reaktive Maßnahmen. Eine Regelung, die sich ausschließlich auf Grenzwerte stützt, reicht nicht aus, da die Konzentrationen ständig steigen und die Substanz weltweit vorkommt.
Wir müssen daher die Grundsätze der Vorsorge und des Verursacherprinzips ernst nehmen, die Quellen regulieren, Meldeverfahren einrichten, die Forschung zu Abbau und Alternativen fördern und in all diesen Punkten international zusammenarbeiten, da TFA weltweit verbreitet ist.
Frau Balmer und Frau Kroll, vielen Dank für diese interessanten Informationen!
Abschliessend lässt sich festhalten, dass TFA zukünftig wohl nicht aus der Umwelt verschwinden wird. Dennoch sind wir nicht handlungsunfähig – hohe Konzentrationen von TFA in unseren Gewässern sind dringend zu verhindern, um toxische Auswirkungen auf Menschen und Umwelt vorzubeugen. Dazu muss das Vorsorgeprinzip aus dem Schweizer Umweltrecht ernst genommen und Quellen von TFA in die Umwelt verboten werden, namentlich Kühl- und Pflanzenschutzmittel. Die erfolgte Revision der PSMVist somit ein Schritt in die falsche Richtung – eine Annahme der PaIv Bregy wäre ein weiterer. Die Antwort auf die hohen TFA-Konzentrationen in der Umwelt sollte nicht eine blinde Zulassung von PSM sein, sondern fundierte Risikoabklärungen und vorsorgliches Handeln.
Zu den Personen:
Dr. Marianne Balmer
Marianne Balmer studierte an der ETH Zürich Umweltnaturwissenschaften, bevor Sie an der EAWAG doktorierte. Seit 2001 arbeitet sie bei Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung. Dort leitet sie die Forschungsgruppe «Pflanzenschutzmittel – Wirkung und Bewertung». Die Forschungsgruppe untersucht das Verhalten von Pflanzenschutzmitteln und deren Auswirkungen auf die Umwelt und trägt so zur interdisziplinären Betrachtung von Pflanzenschutzmitteln im Kontext des landwirtschaftlichen Einsatzes bei.
Dr. Alexandra Kroll
Alexandra Kroll studierte in Deutschland Biologie und Angewandte Umweltwissenschaften, anschliessend doktorierte sie an der Universität Münster in Biologie. Nach einem Forschungsaufenthalt in Frankreich, arbeitete sie als PostDoc an der EAWAG und anschliessend im Consulting-Bereich bei der Zulassung von Chemikalien. Seit 2019 arbeitet sie am Oekotoxzentrum im Bereich der Risikobewertung. Ihre Expertise umfasst unter anderem die Bereiche Mikroverunreinigung von Gewässern, Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Effekte von Nanopartikeln auf Organismen.
Wir danken dem Team von OhneGift herzlich für die erteilte Genehmigung, ihren Artikel zu reproduzieren. Autor: Jonas Wiget; Übersetzung: Paula Rouiller.
[Originalquelle: ohnegift.ch].
Diese Artikel sind nicht nur Warnungen: Sie spiegeln auch einen Aufwand an Aufklärung und Informationsvermittlung wider, der es jedem ermöglicht, technische Zusammenhänge zu verstehen und informiert zu handeln.
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[1] Schweizer Parlament (2025): Ein moderner Pflanzenschutz ist möglich (abgerufen am 12.12.2025) https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220441
[2] https://www.keskonvote.ch/affairs/20220441/affair_votes/35406
[3] Sturm, S. et al. (2023): Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen – Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf.
[4] Balmer, M. E. et al. (2025): Trifluoressigsäure und andere PFAS im Grundwasser – welcher Anteil entfällt auf Pflanzenschutzmittel?: https://doi.org/10.34776/afs16-132
[5] Bundesamt für Umwelt BAFU (2025): TFA im Grundwasser (abgerufen am 11.12.2025).https://www.bafu.admin.ch/de/naqua-tfa
[6] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2025): https://gis.bvl.bund.de/datenportal/repositories/PSM-Absatzmengen,Kn9ikjEA2LwP-w4ZGNtV/workbooks/Absatz-Wirkstoffe,TznTUSoI-r5juRVyYGB3/worksheets/Absatz-Wirkstoffe,9RKHmEMDTvGgYsx-_SYupw?workbookHash=j4DOr-ZumXg6XxRvVhU8bIgYXRCu-2a1HZbCkwRRPk6SOz8F (abgerufen am 11.11.2025).
[7] Rijksoverheid (2025): Afzetgegevens gewasbeschermingsmiddelen in Nederland (abgerufen am 11.11.2025).
[8] FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (2025): Daten zu den Verkaufsmengen (abgerufen am 11.11.2025).
[9] SDES (2025): Verkauf von Pflanzenschutzmitteln auf Departement-Ebene. Veröffentlicht am 02.06.2025 (abgerufen am 11.11.2025).
[10] Umweltschutzgesetz, USG Art 1.https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1984/1122_1122_1122/fr